Berufsbildungsfonds

Der Fonds hat zum Ziel, die berufliche Grundbildung, die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung der Branche Bewegung und Gesundheit zu fördern.

Alle Betriebe der Bewegungsberufe Schweiz sind dem Fonds unterstellt und leisten Beiträge zur Erreichung des Fondszwecks.

Berufslehre

Folgende Kosten, welche den Ausbildungsbetrieben entstehen würden, werden vom Berufsbilungsfonds übernommen. Es sind insbesonder:

  • überbetriebliche Kurse
  • betriebliche Ausbildung mit Erfahrungsnote (Organisation, Schulung, usw.)
  • Kosten der Geschäftsstelle der OdA Bewegung und Gesundheit
  • Kosten der höheren Berufsbildung (Fachausweis, Diplom)

Reglement über den Berufsbildungsfonds Bewegungsberufe Schweiz

Der Bundesrat hat einer Revision des Berufsbildungsfonds Bewegungsberufe Schweiz mit Beschluss vom

22. August 2018 auf den 1. Oktober 2018 allgemeinverbindlich erklärt.

Das Reglement und die Ausschreibung finden Sie unter: Rechtliche Grundlagen

Beitragszahlungen

Jeweils im Januar erhalten die Betriebe gestützt auf die Lohnsummenmeldung die Rechnung für den jährlichen Beitrag. Neue Betriebe deklarieren ihre voraussichtliche Lohnsumme oder die Lohnsumme des vergangenen Jahres. Gestützt auf die Lohnsummenmeldung erstellen wir die Beitragsrechnung.